Hinweis – Entwurf / Arbeitsgrundlage: Dieser Entwurf wurde als strukturierte Arbeitsgrundlage auf Basis branchenüblicher Regelungen erstellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und muss vor Veröffentlichung durch einen Rechtsanwalt oder einen geprüften AGB-Dienst (z. B. IHK, eRecht24) geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schwimmkursen und Einzelunterricht zwischen Christopher Koschinski, handelnd unter der Bezeichnung „Flossenclub Schwimmschule“, [ANSCHRIFT EINSETZEN] (nachfolgend „Schwimmschule“), und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Kunde ist der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes (nachfolgend „Teilnehmer“). Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

(1) Die Buchung erfolgt online über das auf der Website eingebundene Buchungssystem, in Ausnahmefällen in Textform (E-Mail).

(2) Die Buchung ist verbindlich. Da die Plätze begrenzt sind (maximal vier Teilnehmer pro Kurs, im Angstfrei-Kurs maximal drei), kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung der Schwimmschule zustande.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz oder eine bestimmte Uhrzeit besteht erst mit der Bestätigung.

§ 3 Kursinhalt, Termine und Kursort

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des gebuchten Kurses (Seepferdchen-Kurs: 10 Einheiten à 45 Minuten; Angstfrei-Kurs: 10 Einheiten à 50 Minuten) bzw. des gebuchten Einzelunterrichts. Ein bestimmter Lernerfolg, insbesondere das Bestehen einer Abzeichenprüfung, wird nicht geschuldet.

(2) Die Kurstermine werden bei der Buchung ausgewiesen. Die Kurse finden auch in den hessischen Schulferien sowie an Feiertagen statt, sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben ist. Der Kunde hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen.

(3) Kursort ist das private Schwimmbad in der Lindenstraße, 63128 Dietzenbach. Die vollständige Adresse wird mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt und ist vertraulich zu behandeln.

(4) Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der Übergabe des Teilnehmers an die Kursleitung am Beckenraum und endet mit der Rückgabe an die abholberechtigte Person. Vor Beginn und nach Ende der Einheit, insbesondere in Umkleide- und Wartebereichen, obliegt die Aufsicht den Begleitpersonen.

(5) Begleitpersonen halten sich während der Kurseinheit nicht im Baderaum auf. Den Anweisungen der Kursleitung sowie den Regeln des Kursorts ist Folge zu leisten.

§ 4 Kursgebühr und Zahlung

(1) Die Kursgebühr ist mit der Buchung fällig und wird über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungswege beglichen.

(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

§ 5 Stornierung durch den Kunden

(1) Eine Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(2) Bis 14 Tage vor Kursbeginn kann die Buchung kostenfrei storniert werden; bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.

(3) Bei einer Stornierung ab dem 14. Tag vor Kursbeginn sowie nach Kursbeginn erfolgt eine Erstattung nur, wenn der Kursplatz an einen Ersatzteilnehmer vergeben werden kann. In diesem Fall wird die Kursgebühr – bei Nachbesetzung nach Kursbeginn anteilig für die verbleibenden Einheiten – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € erstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Kann der Platz nicht nachbesetzt werden, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.

§ 6 Versäumte Einheiten

(1) Nimmt der Teilnehmer an einzelnen Einheiten nicht teil (z. B. Krankheit, Urlaub), besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. Der Kursplatz ist fest für den Teilnehmer reserviert.

(2) Die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers anstelle des gebuchten Teilnehmers ist ausgeschlossen.

(3) Nach Möglichkeit und freien Kapazitäten bietet die Schwimmschule aus Kulanz Nachholtermine an; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

(4) Härtefallregelung: Kann der Teilnehmer wegen einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung an mehr als der Hälfte der Kurseinheiten nicht teilnehmen, erhält der Kunde für die attestierten, versäumten Einheiten eine Gutschrift zur Anrechnung auf einen Folgekurs. Das Attest ist spätestens 14 Tage nach Krankheitsende vorzulegen.

§ 7 Ausfall von Einheiten durch die Schwimmschule

(1) Fällt eine Einheit aus Gründen aus, die die Schwimmschule zu vertreten hat oder die in ihrer Sphäre liegen (z. B. Erkrankung der Kursleitung, technischer Defekt des Bades), wird die Einheit nachgeholt. Der Kursblock verlängert sich in diesem Fall entsprechend um die ausgefallenen Termine im Anschluss an das reguläre Kursende.

(2) Ist eine Nachholung nicht möglich, wird die Kursgebühr für die ausgefallenen Einheiten anteilig erstattet.

(3) Kann der Kurs insgesamt nicht oder nicht weiter durchgeführt werden (z. B. dauerhafte Erkrankung der Kursleitung, dauerhafter Wegfall des Kursorts), werden bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Einheiten vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Gesundheitszustand des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer muss bei Kursantritt sportgesund sein. Gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten, die für den Kursbetrieb relevant sein können, sind der Schwimmschule vor Kursbeginn unaufgefordert in Textform mitzuteilen.

(2) Ein Teilnahmeverbot besteht insbesondere bei:

(3) Die Kursleitung kann Teilnehmer mit erkennbaren Krankheitsanzeichen von der Einheit ausschließen; § 6 Abs. 1 gilt entsprechend.

§ 9 Haftung

(1) Die Schwimmschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Für Garderobe, Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Foto- und Filmaufnahmen

Foto- und Filmaufnahmen durch Begleitpersonen sind während der Kurse und in den Räumlichkeiten des Kursorts nicht gestattet. Aufnahmen durch die Schwimmschule erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

§ 11 Ausschluss von der Teilnahme

Stört ein Teilnehmer wiederholt und erheblich den Kursablauf oder gefährdet die Sicherheit, kann er nach erfolgloser Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Kursgebühr für die verbleibenden Einheiten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € erstattet.

§ 12 Widerrufsrecht bei Online-Buchung

Bei Online-Buchungen gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht. Für Freizeitveranstaltungen, die zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden, ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, abrufbar unter flossenclub.de/datenschutz.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Dietzenbach, [DATUM] – Christopher Koschinski, Flossenclub Schwimmschule

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